Visum Neuseeland
Visa für Sprachschüler
Wer eine Sprachschule in Neuseeland besuchen will, sollte beachten, dass eventuell die Beantragung eines Visums notwenig wird. Diese wird ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten erforderlich. Wer lediglich bis zu drei Monaten bleiben will und deutscher oder österreichischer Staatsbürger ist, benötigt einfach nur einen gültigen Reisepass mit einer freien Seite, auf die dann der Stempel des normalen Touristenvisums gedrückt wird. Die meisten Sprachkurse in Neuseeland dauern auch lediglich drei Monate, allerdings sollte man berücksichtigen, dass während dieser sehr lernintensiven Zeit die Erkundung des Landes kaum möglich ist und eventuell erst nach Beendigung des Sprachkurses begonnen werden kann. (Einige der Sprachschulen verlangen eine Anwesenheitspflicht von 80% der Unterrichtszeit!)
Aber auch wer sich bereits mit einem Touristenvisum im Land befindet und nach dem Sprachkurs dann doch kurz entschlossen länger in Neuseeland bleiben will, muss nicht in Panik ausbrechen. Das Touristenvisum kann noch mehrmals verlängert werden, bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt neun Monaten. Eine Verlängerung des Visums kostet deutsche Staatsbürger derzeit 60 Euro. Mit dem Antragsformular eingereicht werden müssen ein Passfoto, eine Kopie des Reisepasses, eine Kopie des Flugtickets mit den Daten für Hin- und Rückflug, ein Nachweis für ausreichende Geldmittel während des verlängerten Aufenthalts (etwa 500 Euro im Monat), sowie ein Zahlungsbeleg für die Visumsgebühren.
Wer sich von vornherein für einen längeren Aufenthalt im Land der Kiwis im Rahmen eines halb- oder ganzjährigen Sprachkurses interessiert, beantragt am besten ein so genanntes Student Visa. Mit diesem dürfen ausländische Schüler und Studenten offiziell anerkannte Sprachschulen im ganzen Land besuchen. Allerdings gilt auch hier, dass nach Beendigung des Sprachkurses kein Reisen mehr möglich ist, da das Visum genau für die Dauer des Sprachkurses ausgestellt wird. Jedoch gibt es bei solch langen Kursen oftmals Ferien dazwischen, die zur Erkundung des Landes und für kürzere Rundreisen genutzt werden können. Und schließlich besteht auch hier die Möglichkeit, das Visum um ein Besuchervisum für drei Monate zu verlängern. Wer sich für ein Student Visa entscheidet, muss neben dem Antragsformular ein Passfoto, eine Kopie des Reisepasses, den Beleg des Tickets für den Hin- und Rückflug, ausreichende Geldmittel für den Studienaufenthalt, ein Zahlungsbeleg der Visumsgebühren sowie eine Bestätigung der Aufnahme der Sprachschule vorlegen. Wer einen Kurs von mehr als sechs Monaten besucht, muss zudem ein gesundheitliches Attest samt Röntgenbild vorlegen, um nachzuweisen, dass man auf Tuberkulose negativ getestet wurde. Wer länger als ein Jahr in Neuseeland bleiben möchte, muss zudem ein polizeiliches Führungszeugnis beilegen, das den guten Charakter des Einreisenden kenntlich machen soll.
Sowohl das Studentenvisum als auch das Besuchervisum befähigen jedoch nicht zur Tätigung von Gelegenheitsjobs. Hierzu ist eine Arbeitserlaubnis, in Neuseeland Work Permit genannt, erforderlich, die unter anderem im Rahmen des Working Holiday Schemes, das allerdings derzeit für deutschen Staatsbürger zur Verfügung steht, ausgestellt wird. Wer also von vornherein weiß, dass er nicht nur Studieren und Reisen, sondern auch nebenbei Geld verdienen will und sich für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr entscheidet, für den ist das Working Holiday Visum das Geeignete. Es richtet sich primär an junge Leute (unter 30 Jahren), die ihre Fahrt- und Lebenshaltungskosten mit Gelegenheitsjob auf Farmen und Plantagen, aber auch im Gastronomiegewerbe decken wollen. Das Working Holiday Visum kann bereits zu Hause im Internet beantragt werden und kostet derzeit 60 Euro. Allerdings wird es nur einmal im Leben vergeben, sodass es nicht leichtsinnig für kurzzeitige Aufenthalte verbraucht werden sollte. Für weitere Fragen zum geeigneten Visum steht Australische Ausbildung kostenfrei zur Verfügung.

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